7. April 2021

Pressemitteilung zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen



Grüne Jugend Kreis Konstanz fordert sofortiges Ende des Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen. Seit dem 2. April und bis zum 18.04.2021 gilt in Konstanz, Radolfzell und auf der Reichenau aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes, auf den meisten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die Grüne Jugend Kreis Konstanz  krisitiert dies als unpassenden Aktionismus.  

Kontakte an der frischen Luft sind nach wie vor der sicherste Ort für einen sozialen Austausch. Auf öffentlichen Plätzen können durch soziale Kontrolle Anderer aber auch durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei die Einhaltung der Coronaregeln gewährleistet werden. Das Verbot würde eine Verlagerung von Kontakten ins Private oder auf weniger öffentliche Plätze bedeuten, hier wäre eine Kontrolle noch schwieriger. Zudem wird die Regelung zur Folge haben, dass sich dort, wo das Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit noch erlaubt ist, beispielsweise am Bismarckturm, mehr Menschen auf wenig Platz versammeln werden. Menschen die keine privaten Ausweichmöglichkeiten wie einen eigenen Garten haben, besonders Jugendliche, werden durch diese Verfügung übermäßig benachteiligt. Außerdem führt das Verbot durch die schwere Kontrollierbarkeit dazu, dass Menschen, die dieses nicht einhalten, sich grundlos im Bereich der Illegalität bewegen.  

Statt einer solchen Alibimaßnahme braucht es unserer Meinung nach eine konsequente Pandemiebekämpfung unter Anderem durch deutlich mehr Coronatests, eine strengere Homeofficepflicht für Unternehmen und dort wo dies nicht möglich ist, die Verpflichtung für diese ihre Mitarbeitenden oft zu testen. 

Aktuell benötigen Jugendliche umso mehr das Stückchen Lebensqualität und Normalität, das ein coronakonformes Zusammentreffen von zwei Haushalten im Freien bietet. Daher fordert die Grüne Jugend Kreis Konstanz, das Alkoholverbot umgehend aufzuheben oder zumindest nicht zu verlängern.



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